Führerscheinklassen
Angebotene Führerscheinklassen der Fahrschule Dittmann im Überblick
Nach den neuen Führerscheinrichtlinien vom 19.1.2013
Führerscheine für die Klassen Mofa, AM, A1, A, A2
- Mindestalter 15 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM sind bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h ebenfalls einbezogen.
Theoriestunden
- 12 x 90 Min Grundstoff bei Ersterwerb
- 2 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht
Praxis Sonderfahrten: keine Sonderfahrten
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
- Mindestalter 15 1/2 Jahre darf mit der Ausbildung begonnen werden
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) von einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, im Verhältnis Leistung zu Leermasse : maximal 0,1 kW/kg
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
- Einschluss: Klasse AM
Die bisherige Definition – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) – wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg (das sind 0,14 PS) eingehalten werden.
Leichtkrafträder, die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden – ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt dann.
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins : 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis : unbefristet
Theoriestunden:
- 12 x 90 Min Grundstoff
- 4 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht
Praxis Sonderfahrten
- 5 x 90 Min Landstraße
- 4 x 90 Min Autobahn
- 3 x 90 Min Nachtfahrt
- Mindestalter 17 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse : maximal 0,2 kW/kg
- Einschluss: Klassen A1 und AM
Theoriestunden:
- 2 x 90 Min Grundstoff bei Ersterwerb
- 4 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht
- Bei Vorbesitz Klasse B 6 x 90 Min Grundstoff
Praxis Sonderfahrten
- 5 x 90 Min Landstraße
- 4 x 90 Min Autobahn
- 3 x 90 Min Nachtfahrt
Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen. Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erworben hat, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse.
Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen- aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b. Auch wenn eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
- Mindestalter 23 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Einschluss: Klassen A2, A1, AM
Theoriestunden:
- 12 x 90 Min Grundstoff bei Ersterwerb
- 4 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht
- Bei Vorbesitz Klasse B 6 x 90 Min Grundstoff
Praxis Sonderfahrten
- 5 x 90 Min Landstraße
- 4 x 90 Min Autobahn
- 3 x 90 Min Nachtfahrt
Theoretische Prüfung 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
- Mindestalter 14 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Kein Vorbesitz erforderlich
- max. 25 Km/h, einsitzig, Hubraum des Verbrennungs- oder Elektromotors von nicht mehr als 50 ccm
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinn des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Keine praktische Prüfung erforderlich
Geltungsdauer: unbefristet
PKW Führerschein ab dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis : unbefristet
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG
- Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- Mindestalter 16 1/2 Jahre (Begleitetes Fahren)
- Mindestalter 17 1/2 Jahre
- Kein Vorbesitz erforderlich
- auch mit Anhänger sofern die zGG 750 Kg nicht übersteigt
- die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 3,5 t zGG nicht überschreiten
- Einschluss: Klassen L, AM
Theoriestunden
- 12 x 90 Min Grundstoff
- 2 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht
- Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A beträgt der Grundstoff 6 x 90 Min
Praxis Sonderfahrten
- 5 x 90 Min Landstraße
- 4 x 90 Min Autobahn
- 3 x 90 Min Nachtfahrt
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
BF 17 Voraussetzung an den Begleiter
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Mindestalter 30 Jahre
- max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- Vorbesitz ist Klasse B erforderlich
- Mindestalter 17 1/2 Jahre wenn B und BE als Ersterwerb beantragt werden
- Mindestalter 16 1/2 Jahre beim Begleiteten Fahren
- Keine theoretische Ausbildung und Prüfung
Theoriestunden: keine
Praxis Sonderfahrten:
- 3 x 90 Min Landstraße
- 1 x 90 Min Autobahn
- 1 x 90 Min Nachtfahrt
- Vorbesitz ist Klasse B erforderlich
- Mindestalter: 17 1/2 Jahre oder 16 1/2 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
- Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
- Theorie:2,5 Stunden a 60 Minuten
- Praktische Übungen:3,5 Stunden a 60 Minuten
- Fahren im Realverkehr1 Stunde a 60 Minuten
Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Da der Antrag bearbeitet und ein neuer Führerschein erstellt werden muss, ist auch eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigt man, wenn man hinter einem Kraftfahrzeug der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe des Gespanns größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.
LKW Führerschein
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre , sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesen Fällen muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen sein.
- Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis zu 750 kg zGG
- Einschluss C1
- Eine beschleunigte Grundqualifizierung ist erforderlich für den gewerblichen Gütertransport mit Lastkraftwagen, befristet auf 5 Jahre (bei Vorbesitz Klasse B)
- befristet auf jeweils 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen für die Klassen C
- Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Theoriestunden
- 6 x 90 Min Grundstoff
- 10 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht
Praxis Sonderfahrten
- 5 x 90 Min Landstraße
- 2 x 90 Min Autobahn
- 3 x 90 Min Nachtfahrt
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Mindestalter 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zGG, auch mit Anhänger bis zu 750 Kg zulässigen Gesamtgewicht dürfen mitgeführt werden
- Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre
- Einschluss der Klasse: keine
Theoriestunden
- 6 x 90 Min Grundstoff
- 6 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht
Praxis Sonderfahrten
- 3 x 90 Min Landstraße
- 1 x 90 Min Autobahn
- 1 x 90 Min Nachtfahrt
- Vorbesitz Klasse B oder Klasse 3
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat.
In diesen Fällen muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen sein. - Kombinationen aus der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse
- Einschluss der Klasse: C1E, BE, T
- Eine beschleunigte Grundqualifizierung ist erforderlich für den gewerblichen Gütertransport mit Lastkraftwagen, befristet auf 5 Jahre (bei Vorbesitz Klasse B)
- Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Theoriestunden
- 6 x 90 Min Grundstoff Klasse B
- 14 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht
Praxis Sonderfahrten: Bei gemeinsamen Erwerb der Klasse C / CE
Solo
- 3 x 90 Min Landstraße
- 1 x 90 Min Autobahn
- 0 x 90 Min Nachtfahrt
Zug mit Anhänger
- 5 x 90 Min Landstraße
- 2 x 90 Min Autobahn
- 3 x 90 Min Nachtfahrt
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Mindestalter 18 Jahre
- Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t mit Anhänger über 750 kg zGG
- Zugfahrzeug der Klasse B (KFZ bis 3,5 t zGG) mit einem Anhänger von über 3,5 t zGG
- Die jeweiligen Fahrzeugkombinationen zGG beträgt in beiden Fällen max. 12 t
- Einschluss der Klasse: BE
- Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre
Theoriestunden
- 6 x 90 Min Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 x 90 Min Klassenspezifischer Unterricht
- Bei Vorbesitz Klasse B 6 x 90 Min Grundstoff
Praxis Sonderfahrten
Solo
- 1 x 90 Min Landstraße
- 1 x 90 Min Autobahn
- 0 x 90 Min Nachtfahrt2 x 90 Min Nachtfahrt
Zug
- 3 x 90 Min Landstraße
- 1 x 90 Min Autobahn
Wir freuen uns auf deinen Besuch und laden dich zu einem kostenlosen Probeunterricht ein.